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Beratung Betreuung Begleitung Vertretung in allen Renten- und Sozialversicherungssachen, Widersprüche, Klagen |
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Allgemeines |
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Die aktuellen Nachrichten: Kinder, Privat KV und Familien KV Ist ein Elternteil privat krankenversichert, können die Kinder nur in die Familienversicherung, wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher ist als das des privat versicherten Elternteils und gewisse gesetzliche Einkommensgrenzen eingehalten werde. Objektive Beweislast Wer eine Tatsache behauptet und daraus ein Recht herleiten will, muß die Tatsache auch beweisen. Also: Wer Erwerbsminderungsrente will, muß die Erwerbsminderung auch beweisen. GEZ und PC Nun ist es endlich entschieden: Für einen Internet - PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich sin keine GE - Gebühren zu entrichten. Bundesverwaltungsgericht vom 17.08.2011 KfZ und Wohngebäudeversicherung Einen Nutzungsausfall gibt es in der KfZ-Versicherung bei unverschuldetem Unfall nur noch, wenn ein neues KfZ zugelassen wird, ähnlich, wie es bei der Wohngebäudeversicherung den Neuwert des Objektes nur gibt, wenn das Objekt wieder aufgebaut wird. Kürzung der Erwerbsminderungsrenten Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.01.2011 entschieden, die Kürzung von Erwerbsminderungsrenten ist verfassungsgemäß. Die Kürzung um höchstens 10,8 % wurde mit Wirkung vom 01.01.2001 eingeführt. Als Ausgleich, bzw. um die Auswirkungen zu mildern, erhält der Rentenempfänger, ebenfalls seit dem 01.01.2001, eine ungekürzte Zurechnungszeit, also die Anrechnung einer fiktiven Arbeitszeit. Die Regelung ist verfassungsgemäß, weil sie einem Gemeinwohlzweck dient, verhältnismäßig ist und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicherstellt. Freiwillige Rentenversicherung gelockert Nach dem letzten Änderungsgesetz zum SGB vom November 2010 wurden auch die Vorraussetzungen zur Aufnahme der freiwilligen Rentenversicherung gelockert. Nunmehr dürfen auch Beamte, Personen mit einer Berufsständischen Versorgung und ähnliche Personen, freiwillige Rentenbeiträge einzahlen, auch wenn sie noch keine 5 Jahre Beiträge entrichtet haben. Dies ist besonders wichtig, um bestehende geringe Versicherungszeiten auszahlbar zu machen, oder durch Entrichtung weiterer Beiträge die Rente 5 Jahre früher zu erhalten. Rentnerkrankenversicherung Das Bundessozialgericht hat durch ein Grundsatzurteil klargestellt, daß Beiträge aus Betriebsrenten nur von dem Teil der Betriebsrenten gefordert werden dürfen, der als Versorgungsteil anzusehen ist, also nicht mehr von der Gesamtleistung der Betriebsrente. Es ist also ersteinmal zu prüfen, wie sich die Betriebsrente errechnet. Hinsichtlich der Renten aus Pensionskassen, Entgeltumwandlung mit "privaten Einzahlungen" sind noch Musterklagen anhängig |
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30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008 |
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