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Beratung Betreuung Begleitung Vertretung in allen Renten- und Sozialversicherungssachen, Widersprüche, Klagen |
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Vorsorge |
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Rente erst mit 67 ??? und dann so wenig ? Es geht aber auch anders ! Die Rentenversicherungssysteme verändern sich. Die Altersstruktur der Versicherten hat sich verändert, das wirtschaftliche Umfeld auch. Andere Länder haben diesen Trend schon vor 40 Jahren erkannt, Deutschland hinkt hinterher. Aber es ist nie zu spät. Schliesslich gibt es schon seit einigen Jahren geförderte Systeme um eine vernünftige Alterssicherung aufzubauen, von der man leben kann. Nach den wissenschaftlichen Gutachten zum Rentensystem müsste der Beitrag für die Rente, soll das höhere Niveau erhalten bleiben, mindestens 24 % Betragen. Das kann sich aber nicht jeder leisten. Deshalb gibt es abgestufte Systeme für eine zusätzliche Altersversorgung, oder eine Betriebsrente, neben der staatlichen Rente. Auf viele dieser Systeme besteht ein gesetzlich Diese staatliche Rente wird die künftige Grundsicherung für alle darstellen, die gegen Bezahlung gearbeitet haben. Dazu soll ab ca. 2011 die Versicherungspflicht für alle eingeführt werden, also auch für Selbständige. Der Beitragssatz soll weiterhin bei ca. 19 % liegen. Der Rentenbeginn ist von 65 auf 67 angehoben worden und soll noch weiter auf das 70. Lebensjahr angehoben werden. So lange arbeiten und für so wenig Rente muss aber nicht sein. Die Rentenhöhe und der Rentenbeginn lassen sich beeinflussen. Zwar nicht bei der staatlichen Rente, aber bei der zusätzlichen Altersversorgung. Der Beitrag für diese zusätzliche Sicherung sollte ca. 4 - 5 % der Einkommens betragen und wird dann auch noch zusätzlich gefördert. Zum Beispiel bei den Zeitwertkonten auch durch den Arbeitgeber mit Beispielsweise 12,5 %. Hinzukommen die Steuervergünstigungen, staatliche Zuschläge usw. Die Riesterrente und die Rüruprente sind zwischenzeitlich so angepasst worden, dass sie eine vernünftige Alterssicherung zusätzlich zur staatlichen Rente bieten. Der Rentenbeginn für die staatliche Rente lässt sich zwar nicht vorverlegen, aber die zusätzliche Alterssicherung kann durchaus, wie bei den Zeitwertkonten, die Lebensarbeitszeit verkürzen. Sie könnten also durchaus mit 60 aufhören zu arbeiten, die zusätzliche Alterssicherung in Anspruch nehmen und in Ruhe auf den Rentenbeginn mit 67 oder 70 warten, ohne zu arbeiten. Auch nach Beginn der staatlichen Rente sorgen dann die zusätzlichen Renten für eine Sicherung des Lebensstandards. Schauen Sie mal auf den nächsten Seiten nach, ob etwas passendes für Sie dabei ist. Unser Team berät Sie bei der Auswahl der zusätzlichen Altersversorgung gern und erläutert die Vor- und Nachteile. Wir vermitteln aber keine Versicherungen oder Verträge, wie es zum Beispiel Versicherungsvertreter oder Makler machen, sondern wir beraten im Gegensatz zu den Versicherungsvertretern objektiv und erhalten im Gegensatz zu den Beratern, die keine Rechtsbeistände oder Rentenberater oder Rechtsanwälte sind, auch keine Provision. Dies ist aus guten Gründen auch verboten. Schliesslich muss unsere Beratung objektiv und nicht auf die Zahlung einer Provision abgestellt - wie bei Versicherungsvertretern und Maklern - sein. |
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30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008 |
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