Fristen

Beratung  Betreuung  Begleitung  Vertretung in allen Renten- und Sozialversicherungssachen, Widersprüche, Klagen

Sozialversicherungsrechtliche Fristen und Ausschlußfristen

31.03.2012

Wie jedes Jahr, so läuft auch diesesmal wieder zum 31.03. die Frist zur Entrichtung freiwilliger Beiträge für das vorangegangene Kalenderjahr ab; Also am 31.03.2011 für das Jahr 2010. Ich bitte um Beachtung, da es sich um eine Ausschlußfrist handelt.

15.04.2012

Fälligkeit der Jahresmeldung 2010

30.09.2012

Ablauf der Frist bei vielen Krankenkassen für die Beantragung der Beitragsrückzahlung für freiwillig Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

31.12.2011 - diesmal endgültig

Ablauf der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR. Die Kontenklärung sollte also unbedingt vorher betrieben werden, da nach diesem Zeitpunkt der Nachweis von Beschäftigungen in der ehemaligen DDR sehr schwierig sein wird,

31.12.2019

Fristablauf für Anträge nach dem Rehabilitierungsgesetz für berufliche Rehabilitierung auf Grund erlittener Nachteile durch das SED-Regime. Dieses Verfahren ist Voraussetzung für eine evtl. Rentenerhöhung, wenn Verfolgung durch die ehemalige DDR vorlag.

Seit dem 01.01.2001 - Meldepflicht für Selbständige - § 190 a SGB VI

Selbständige Lehrer, Erzieher, Pfleger, Hebammen und arbeitnehmerähnliche Selbständige müssen sich 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden (zur Vermeidung hoher Nachforderungen, Bußgeld möglich bei Versäumnis).

30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008

[Home] [Unser Angebot] [Visitenkarte] [Kanzlei] [Wegbeschreibung] [Berufsrecht] [Kosten] [Rundschreiben] [Telefonberatung] [Fristen] [SV-Werte] [Aktuelles] [Klage, Widerspruch] [Selbständige] [Künstler] [Erwerbsmin/REHA] [Altersrente] [Schwerbehinderung] [Unfallrente] [Hinterbliebene] [Beamte] [Alo usw.] [OEG] [Steuer] [Altersvorsorge] [Zu dieser Site]