Hinterbliebene

Beratung  Betreuung  Begleitung  Vertretung in allen Renten- und Sozialversicherungssachen, Widersprüche, Klagen

SGB VI

Witwen - Witwer - Waisenrenten - Lebenspartner

Auch für den Fall des Todes eines Familienmitgliedes aus dem engsten Kreis sollte man sich recht- zeitig informieren, denn dieser Fall trifft mit absoluter Sicherheit einmal ein, anders als bei sonstigen Risiken des Lebens.

Zu den oben genannten Renten - auch “Renten wegen Todes” genannt - gehören folgende Renten- arten: Witwenrente, Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente, Erziehungsrente.

Eine Rechtsberatung zu diesem Problemkreis hat also auch hier wieder erst einmal zu prüfen, auf welche Leistungen überhaupt ein Anspruch bestehen könnte und dann die Erfüllung der Zugangs- voraussetzungen abzuklären. Die in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragen (Auszug) geben auch schon einen Hinweis auf die möglichen Leistungen.

  • Gilt für mich das alte Recht oder das neue Recht?
  • Wie hoch ist die Rente - 55% oder 60%?
  • Gehöre ich zum Personenkreis der Berechtigten wie z.B. Kinder, Ehefrau oder geschiedene Ehefrau?
  • War der Verstorbene Rentner?
  • War ein vor dem Todesfall anhängiges Rentenverfahren noch nicht abgeschlossen?
  • Kann ich Ansprüche erben?
  • Was ist Sonderrechtsnachfolge?
  • Habe ich Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr?
  • Hat der/die Verstorbene die notwendige Wartezeit erfüllt?
  • Ist das Konto geklärt (Rentenauskunft/Kontenklärung)?
  • Bestand eine gültige Ehe zur Zeit des Todes?
  • Bin ich berechtigtes Kind?
  • Habe ich auch als Geschiedene Anspruch?
  • Kann ich die kleine oder große Witwen-, Witwerrente beanspruchen?
  • Ist mein Einkommen auf die Rentenhöhe anzurechnen?
  • Was ist Einkommen in diesem Sinne?
  • In welcher Höhe wird das Einkommen angerechnet?
  • Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008

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