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Beratung Betreuung Begleitung Vertretung in allen Renten- und Sozialversicherungssachen, Widersprüche, Klagen |
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SGB VI |
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Witwen - Witwer - Waisenrenten - Lebenspartner Auch für den Fall des Todes eines Familienmitgliedes aus dem engsten Kreis sollte man sich recht- zeitig informieren, denn dieser Fall trifft mit absoluter Sicherheit einmal ein, anders als bei sonstigen Risiken des Lebens. Zu den oben genannten Renten - auch “Renten wegen Todes” genannt - gehören folgende Renten- arten: Witwenrente, Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente, Erziehungsrente. Eine Rechtsberatung zu diesem Problemkreis hat also auch hier wieder erst einmal zu prüfen, auf welche Leistungen überhaupt ein Anspruch bestehen könnte und dann die Erfüllung der Zugangs- voraussetzungen abzuklären. Die in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragen (Auszug) geben auch schon einen Hinweis auf die möglichen Leistungen.
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30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008 |
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