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Selbständigkeit und Sozialversicherung
Die selbständige Erwerbstätigkeit oder der Schritt in die Selbständigkeit haben sich in den letzten Jahren zu einem erheblichen Problemkreis entwickelt. Dies liegt insbesondere an den vom Gesetz- geber vorgenommenen Rentenreformen, Gesetzesänderungen, oder auch den Erweiterungen der berufsständigen Versorgungswerken.
Abzuklären wären folgende Fragen, von denen Einige fast immer übersehen werden:
- Bin oder werde ich als Selbständiger Freiberufler oder Gewerbetreibender sein?
- Was ist als Existenzgründer zu beachten ?
- Statusfeststellungsverfahren oder Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen ?
- Gibt es für mich bereits ein Versorgungswerk ( z.B. Ärzteversorgung, aber auch Anwälte, Architekten, Ingenieure usw. )?
- Bin ich auch als Selbständiger evtl. versicherungspflichtig z.B. wegen einer Tätigkeit der Handwerker, im Bereich der Krankenpflege ( Physiotherapie etc. ), Lehrer ( z.B. Volkshochschule)?

- Muss ich die Selbständigkeit bei der Rente anmelden?
- Wirkt sich die 400,00 Euro Grenze aus?
- Wird meine Selbständigkeit vom Gesetz erfasst, bin ich nicht versicherungspflichtig, oder Kraft Gesetzes versicherungsfrei, oder auf Antrag versicherungsfrei oder wie, wann und innerhalb welcher Fristen kann ich mich befreien lassen?
- Kann ich als Selbständiger in die Versicherungspflicht eintreten, welche Vor- und Nachteile hat dies?
- Bin ich evtl. Selbständiger oder Gesellschafter, oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger oder Scheinselbständiger, mit welchen Konsequenzen?
- Wie kann ich den Status meiner Selbständigkeit zu meinem Vorteil ändern?
- Was mache ich mit meiner Zukunftssicherung?
- Wie hoch ist meine Rentenanwartschaft zur Zeit?
- Wie soll ich mich künftig versichern, gar nicht, freiwillig, oder Antragspflichtversicherung, welche Ergebnisse bringt dies im Alter?
- Besteht in meiner Altersversorgung eine sogenannte Versorgungslücke?
- Wie sichere ich mich für die Wechselfälle des Lebens - also Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung, Arbeitsunfall, Berufskrankheit - ab, und in welcher Höhe?
- Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
- zusätzliche Altersvorsorge über Riesterrente oder Rüruprente?
Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Seit dem 01.04.2006 können sich auch Selbständige gegen Arbeitslosigkeit weiterversichern. Bis zum 31.05.2006 galt diese Möglichkeit auch für alle Selbständige, seit dem 01.06.2006 dann nur noch, wenn die Selbständigkeit nach dem 01.01.2004 erstmals aufgenommen wurde. gegen den Ausschluss der “Altfälle” ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Aber vorsicht, das ganze Gesetz ist eine Mogelpackung, weil überwiegend befristet!
Versicherungsberechtigte:
- Personen die eine andere Person in den Pflegestufen I bis III mindestens 14 Std./Woche pflegen
- Selbständige mit einer Beschäftigung von mindesten 15 Std./Woche - nur bis 31.12.2010
- Beschäftigte in einem Staat, in dem EG-Recht nicht gilt - nur bis 31.12.2010
Vorraussetzungen:
- Antragstellung innerhalb eines Monats nach Beginn der Selbständigkeit
- Innerhalb der letzten 24 Monate mindesten 12 Monate Pflichtbeiträge zur Alo-Versicherung
- Beginn der Selbständigkeit innerhalb eines Monats nach Ende der Arbeitnehmertätigkeit
- Es besteht keine Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung
Beitragshöhe:
- 2007 West = 25,73 € Ost = 22,05 €
Leistungen:
- Dauer der Leistungsbezuges bis zu 12 Monate
- Höhe der Leistung richtet sich nach dem gesuchten Job, der Qualifikation, usw.
- Beispiel: Ein Meister mit Fachschulausbildung Steuerklasse III, keinem Kind, Qualifikationsstufe II erhält monatlich nach West-Tarif 1086,30 €
Die Begrenzung auf den 31.12.2010 resultiert aus der Absicht, dass ab 01.01.2011 alle Selbständigen versicherungspflichtig sind, also wird das Gesetz dann nicht mehr benötigt, sagten Gerüchte. Da diese Versicherung aber nicht fristgerecht umsetzbar ist, soll die Befristung aufgehoben werden.
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