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Beratung Betreuung Begleitung Vertretung in allen Renten- und Sozialversicherungssachen, Widersprüche, Klagen |
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Steuer |
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Denken Sie bitte immer an das Urteil des BFH vom 26.02.1970, BStBl. 1970 II S 419: “ Es steht im Belieben eines jeden Steuerpflichtigen, seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst an Steuern spart.” Rentnersteuererklärung nach Mitteilung einer OFD, ist für Rentner, die Renten - egal woher - beziehen, immer Rentenbeiträge sind Sonderausgaben Beiträge zur Rentenversicherung können nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben im Rahmen der vorgegebenen Höchstbeträge abgesetzt werden. Bundesfinanzhof X B 220/06. Rentennachzahlungen und Steuer Nach einer Mitteilung der OFD-Frankfurt/Main werden Rentennachzahlungen, die zum Beispiel nach einem langen Rechtsstreit usw. entstanden sind, nach den Sätzen und Gesetzen versteuert, die im Zeitpunkt der Auszahlung gelten, selbst dann, wenn die Nachzahlung aus Zeiträumen vorher stammt. Wenn sie also zum Beispiel nach einem Klageverfahren zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente eine Nachzahlung zum Beispiel ab 2003 erhalten, diese aber jetzt erst ausgezahlt wird, ist die Nachzahlung nach den Sätzen und Gesetzen von 2007 zu versteuern und nicht nach den Regelungen aus 2003. |
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30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008 |
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