Unfallrente

Beratung  Betreuung  Begleitung  Vertretung in allen Renten- und Sozialversicherungssachen, Widersprüche, Klagen

SGB VII

Die Unfallrente bei Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten

Jeder der arbeitet, also Arbeitnehmer und Selbständige, ist irgendwann einmal von den sog. Wechselfällen des Lebens betroffen. Während bei den positiven Fällen, Hilfe meist nicht dringend erforderlich ist, sieht es bei den negativen Fällen leider anders aus. Jeder, der im Arbeitsleben steht, kann durch Unfälle, Krankheiten aber auch Überfälle betroffen sein. Unser soziales Netz bietet für die Betroffenen viele Hilfen wie z.B. Rehabilitationsmaßnahmen, Renten usw. Umfang, Art, Höhe und auch Konsequenzen sind aber häufig unbekannt. Eine Rechtsberatung zu diesem Problemkreis hat also auch hier wieder erst einmal zu prüfen, auf welche Leistungen überhaupt ein Anspruch bestehen könnte und dann die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen abzuklären. Da gerade bei medizinisch begründeten Leistungen ärztliche Begutachtungen fällig werden, sollten Sie hier besonders vorsichtig sein, und auch daran denken, daß bestimmte Gutachter dBücher27urchaus abgelehnt werden können.

Die im Zusammenhang mit den Erwerbsminderungsrenten zu klärenden Fragen (Auszug) geben auch schon einen Hinweis auf die möglichen Leistungen.

  • Gilt für mich das alte oder neue Recht?
  • Ist der bei mir bestehende Zustand, der meine Leistung mindert, im juristischen Sinne eine Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Behinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, oder eine Erwerbsminderung nach “neuem Recht”?
  • Wie hoch ist meine Rente?
  • Kann ich und wie lange Lohnfortzahlung, Krankengeld erhalten?
  • Kann ich als Kranker Arbeitslosengeld erhalten?
  • Ist eine Berufskrankheit / Arbeitsunfall auch eine Behinderung?
  • Was ist eine Schwerbehinderung?
  • Was nützt mir diese Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis und für die Rente?
  • Wie komme ich zu einem Schwerbehindertenausweis?
  • Kann ich gekündigt werden?
  • Was mache ich nach der Kündigung?
  • Übe ich einen Beruf oder eine Tätigkeit aus?
  • Kann man mir das Krankengeld, die Rente oder das Arbeitslosengeld verweigern und mich auf eine andere Tätigkeit verweisen?
  • Leide ich evtl. an einer Berufskrankheit?
  • Kann ich eine Berufskrankheitenrente erhalten?
  • Zählt ein Unfall oder Überfall auch als Krankheit?
  • War der Unfall ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall?
  • Kann ich eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente, eine Erwerbsminderungsrente und/oder eine Unfallrente erhalten?
  • Was gilt bei gesundheitlichen Schäden durch einen Überfall?

Für Fragen, die z.B. nicht in mein Rechtsgebiet fallen, stehen entsprechende Fachanwälte, oder Steuerberater zur Verfügung, mit denen ich zusammenarbeite.

Widersprüche und Klagen

Haben Sie von der Behörde einen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht zufrieden sind, lassen Sie ihn bitte unbedingt prüfen. Nach der Rechtsprechung des BSG stellt jede Bewilligung auch eine Ablehnung dar, wenn nicht das maximal Mögliche bewilligt wurde.

Sie sollten diese Überprüfung in sachkundige Hände geben, da die Gründe für eine Ablehnung aus den Bescheiden nie vollständig hervorgehen. So wird ein beauftragter Rentenberater in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren fast immer erstmal - vor einer Begründung - Akteneinsicht nehmen. Erst aus dieser Akteneinsicht können sie die wahren Gründe für die Entscheidung der Behörde ersehen. So werden zum Beispiel die tatsächlichen Ergebnisse der med. Untersuchung nie in den Bescheiden dargestellt, sondern ergeben sich immer nur aus dem Akteninhalt. Ohne Kenntnis des Akteninhaltes können sie jedoch nicht argumentieren, oder argumentieren am Akteninhalt vorbei. Dies führt dann regelmäßig zu einer erneuten Ablehnung, mit der Begründung, das Vorbringen im Widerspruchs- oder Klageverfahren sei bei Erlass des Bescheides schon bekannt gewesen und berücksichtigt worden. Dies ist dann die übliche pauschale Begründung, mit der Ihr Rechtsmittel abgewiesen wird.

Beauftragen Sie jedoch einen Rentenberater, wird dieser Ihnen nach der Akteneinsicht die tatsächlichen Gründe des Bescheides erläutern. Sie können dann die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels besprechen und entscheiden, ob Sie den Widerspruch oder die Klage weiterführen wollen.

Um ein Rechtsmittel erfolgreich zu führen, benötigen Sie ausser Fachwissen auch juristische Kenntnisse des Verfahrensrechtes, des Rechtsgebietes selbst, auch viel Erfahrung und taktisches Geschick. Nicht alle Bescheide beruhen tatsächlich auf objektiven Gründen. So werden immer wieder Gerüchte laut, nach denen zum Beispiel die Versorgungsämter nicht mehr als 40 % GdB anerkennen und die Rentenversicherungsträger 70 % der Anträge auf Erwerbsminderungsrente ablehnen sollen.

Aktuelles

Krebs als Berufskrankheit

Es liegt keine Berufskrankheit vor, wenn eine Chemielaborantin an Harnblasenkrebs erkrankt, die Gutachter den Kontakt der Erkrankten mit den evtl. die Erkrankung auslösenden Stoffen nur für gering halten, andere Risikofaktoren ( zum Beispiel aus dem Privatleben ) eindeutig in den Vordergrund treten.

30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008

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