Zeitwertkonten

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SGB IV

Zeitwertkonten

Das Zeitwerkontenmodell zur zusätzlichen Altersversorgung beruht, wie auch die Riesterrente und die Rüruprente auf gesetzlicher Grundlage, ist also keinesfalls ein Produkt von Versicherungsgesellschaften, eine Finanzspekulation oder unseriös.

Grundlage ist das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Flexi-Gesetz vom 06.04.1998.

Dieses Gesetz ist notwendig geworden, da künftig die arbeitende Bevölkerung mehr als nur einen Job und zeit lebens mehr als nur einen Arbeitgeber haben wird. Auch werden sich die Arbeitszeiten nicht mehr in dem engen Tarif Rahmen von zum Beispiel 40 Stunden pro Woche bewegen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat diesen Trend schon eindrucksvoll bestätigt.

Dieses Modell der zukünftigen Alterssicherung steht in Übereinstimmung mit der “Flexicurity-Strategie” der EG. Dieses Konzept wurde im Rahmen der Lissabon-Strategien durch die EG entwickelt - 23./24.03.2000. Danach ist das Ziel der künftigen Sozialpolitik nicht mehr die Sicherung des einzelnen Arbeitsplatzes, weil dies künftig im Rahmen der Globalisierung ohnehin nicht mehr möglich ist, sondern die Sicherung der Beschäftigung. Die Hartz IV-Gesetzgebung wird als gescheitert angesehen, die Arbeitslosigkeit nimmt weiter zu. Der Beschäftigte wird künftig mehrere Beschäftigungsverhältnisse und auch Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander haben. Da wir in Europa eine einheitliche Währung haben, steht der Umsetzung der “Flexicurity” nichts entgegen.

Das Zeitwertkonto wird für den Arbeitnehmer eingerichtet und ist an den Arbeitnehmer gebunden. Auf dieses in Geld geführte Konto wird gespart.

Angespart werden können:

  • Lohn, Gehalt, Entgelt
  • Überstunden
  • Weihnachtsgeld
  • Tantiemen, Prämien
  • Überstunden
  • Gehaltsonderzahlungen

aObjekt04Vorteile in der Ansparphase:

  • Sparen vom Bruttolohn - steuerfrei
  • Sparen von Arbeitgeber Sozialversicherungsanteilen
  • Sparen von Arbeitgeberbeteiligungen - ähnlich wie bei einer Betriebsrente
  • Freistellung in der Arbeitsphase
  • Mitnahme des Angesparten bei Arbeitgeberwechsel
  • Keine Festlegung der Höhe der monatlichen Sparraten
  • Regelmässige oder sporadische Sparraten
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit

Vorteile insgesamt und nach der Ansparphase:

  • Leistungsbezug bereits vor dem üblichen Rentenalter
  • Selbstbestimmung des “Rentenbeginns”
  • Vererbbar
  • Insolvenzsicher
  • Übertragung des Angesparten in die Betriebsrente
  • flexibler Vorruhestand

Arbeitszeitkonten können für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel 3 - 5 Jahre, oder als Lebensarbeitszeitkonten eingerichtet werden. Auf den Lebensarbeitszeitkonten kann soviel angesammelt werden, dass der Rentenbeginn 2 bis 3 Jahre vorverlegt werden kann. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch, es ist also eine freiwillige soziale Leistung des jeweiligen Arbeitgebers, kann aber auch in den Tarifverträgen der einzelnen Branchen vereinbart werden.

30 - jähriges Jubiläum am 02.08.2008

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